Aktuelle Elternbriefe
18.06.2026
Liebe Eltern,
für morgen, Freitag 19.06.2026, sind Temperaturen von 30 Grad und mehr vorhergesagt. Aus diesem Grund gebe ich ab der 5. Stunde Hitzefrei, da der Unterricht durch die hohen Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt/ nicht möglich ist (siehe SchulG NRW § 43 Abs 4). Das bedeutet für alle Klassen Unterricht von der 1.-4. Stunde. Die Betreuung in OGS und VESUV ist gewährleistet, sie dürfen Ihre Kinder an diesen Tagen aber auch gerne schon früher abholen. Bitte melden Sie sich dann in der OGS.
Auch für Montag bis Mittwoch in der nächsten Woche sind ähnliche Temperaturen vorhergesagt, Hitzefrei an diesen Tagen ist wahrscheinlich. Eine Entscheidung darüber treffe ich aber erst am Wochenende, Sonntag werde ich Ihnen über IServ diese Entscheidung mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Grundmann -Rektor-
GS Knetterheide
Aktuelle Elternbriefe
15.06.2026
Liebe Eltern,
in diesem Schuljahr hat es sich leider eingeschlichen, dass viele Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, obwohl sie noch nicht am Radfahrtraining in Klasse 4 teilnehmen oder teilgenommen haben. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir eine Vereinbarung zum Thema „Mit dem Fahrrad zur Schule“ haben (siehe unten). Ohne das Radfahrtraining ist die Teilnahme am Straßenverkehr für die Kinder zu unsicher, das ist auch die Aussage unserer Verkehrssicherheitsberaterin Frau Blome. Falls Ihr Kind dennoch mit dem Fahrrad zur Schule kommen soll, begleiten Sie es bitte.
Neben der Gefährdung auf dem Schulweg gibt es auch ein Platzproblem: Da die Anzahl der Fahrradständer begrenzt ist, stellen viele Kinder ihr Fahrrad auf den Schulhof oder blockieren Fluchtwege.
Ich möchte Sie daher bitten, unsere Vereinbarung einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Grundmann -Rektor-
GS Knetterheide
Auszug:
Mit dem Fahrrad zur Schule
Um den Schulweg sicher zu gestalten, sollen die Schüler/innen unserer Schule grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren, bis die Radfahrprüfung erfolgreich bewältigt haben. Das Fahrrad wird vor dem Schulgelände in dem dafür vorgesehenen Bereich abgestellt und ordnungsgemäß verschlossen. Für beschädigte entwendete Fahrräder kann die Schule keine Haftung übernehmen. Das Fahren auf dem Schulgelände ist untersagt.
Für ein verkehrssicheres Fahrrad und ein verkehrsgerechtes Verhalten der Schülerinnen und Schüler tragen die Eltern die Verantwortung.